Bestellung
- Die Anmeldung wird erst registriert, wenn der Veranstalter einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Messevertrag erhalten hat oder wenn eine Bestätigung per E-Mail eingegangen ist. Die Anmeldung ist verbindlich, und der Aussteller haftet für die gesamte Standmiete und die Anmeldegebühr. Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, ohne dadurch einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine zusätzliche Gebühr von 150,- DKK erhoben.
- Der Veranstalter bestimmt, wo der Stand platziert wird, berücksichtigt jedoch die Wünsche des Ausstellers.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist oder ein anderes Verfahren angewendet wird, sind die Forderungen des Veranstalters wie folgt zu begleichen: Anmeldung und Standmiete werden ca. 8 Wochen vor Beginn der Messe in Rechnung gestellt, und der gesamte Betrag ist 10 Tage später fällig. Nach diesem Datum behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand an andere Aussteller zu vermieten.
- a) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen verliert man das Recht, über die zugewiesene Standfläche zu verfügen, und die ausstehende Forderung wird zur Eintreibung weitergeleitet. In diesem Fall hat der Veranstalter das Recht, über die zugewiesene Standfläche auf Kosten des Ausstellers zu verfügen.
b) Sofern der Aussteller trotz Zahlung der Standmiete nicht ausstellen kann/will oder von der Messe fernbleibt, wird der Stand am Eröffnungstag um 12:00 Uhr an den Veranstalter übergeben. Dies führt nicht zu einer Rückerstattung der Standmiete.
- Es ist nicht gestattet, die Standfläche unterzuvermieten. Nur angemeldete Unternehmen können an der Messe teilnehmen.
- a) Ein Stand wird standardmäßig mit Seiten- und Rückwänden zur Nachbarstandfläche sowie Frontträgern geliefert. Der Stand kann 1-3 offene Seiten haben, abhängig von der Platzierung des Standes.
b) Offene Stände (Inseln) werden ohne Wände geliefert.
c) Außenstände werden vom Aussteller selbst aufgebaut. Die Einrichtung und Ausstattung des Standes sind nicht im Preis für die Standmiete enthalten.
- Stände in zwei Etagen oder Standkonstruktionen, die höher als die Standardwandhöhe von 2,5 m sind, müssen im Voraus vom Veranstalter genehmigt werden. Es sind Kosten zu erwarten, um die Wand zur Nachbarstandfläche zu erhöhen. Der Preis pro m2 für die zusätzliche Etage beträgt 50% des regulären Quadratmeterpreises.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung zu beenden oder gegebenenfalls die registrierte Fläche zu reduzieren, wenn die gesamte Messefläche frühzeitig ausverkauft ist. Die Standfläche wird den verschiedenen Produktgruppen in dem Umfang zugewiesen, wie es möglich ist.
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Zeitpunkt der Messe zu ändern, ohne dass die Verträge aus diesem Grund annulliert werden können. Die Mitteilung über die Änderung des Zeitpunkts muss den Ausstellern spätestens einen Kalendermonat vor dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt zugestellt werden.
- Es dürfen nur Waren und Dienstleistungen ausgestellt werden, die zur Messe angemeldet sind. Während der Messe dürfen die ausgestellten Produkte ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht vom Stand entfernt werden. Der Veranstalter kann ohne Begründung verlangen, dass ausgestellte Waren und Dienstleistungen, die nicht zu den Hauptbereichen der Messe gehören, entfernt werden.
- Plakate und Ähnliches dürfen nicht außerhalb der zugewiesenen Standfläche angebracht werden. Aktiver Verkauf, Produktproben und Werbematerialien müssen auf den eigenen Stand beschränkt werden. Es ist auch nicht gestattet, aktiv im Gangbereich zu verkaufen oder Werbematerialien oder Ähnliches am Eingang zur Messehalle zu verteilen. Bei Verstößen wird eine Gebühr von 3.000,- DKK erhoben.
- a) Demonstrationen, Verteilung von Produktproben, Nutzung von AV-Ausrüstung, Lautsprechern und Ähnlichem müssen ohne Störung der Nachbarstände oder der Umgebung durchgeführt werden. Beschwerden sind an den Veranstalter zu richten, der die Entscheidung trifft.
b) Es ist nicht gestattet, Lebensmittel und/oder Getränke vom oder am Stand zu verkaufen, ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters. Die Zubereitung und eventuelle Verteilung von Kostproben muss rechtzeitig vor der Eröffnung der Messe vom Veranstalter genehmigt werden.
- a) Es ist nicht gestattet, eigene WiFi-Netzwerke in den Messehallen einzurichten. Drahtlose Router oder Zugangspunkte, die eingerichtet werden, werden ohne vorherige Ankündigung beschlagnahmt, da sie das bestehende drahtlose Netzwerk für alle anderen auf der Messe beeinträchtigen.
b) Heliumgefüllte Ballons sind auf der Wohnmesse nicht erlaubt. Hunde haben keinen Zugang zu den Messehallen.
- Aussteller, die Waren oder Dienstleistungen auf der Messe verkaufen, müssen umsatzsteuerlich registriert sein. Ausländische Aussteller, die Produkte/Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen, müssen aus demselben Grund bei der Steuerbehörde über einen steuerpflichtigen norwegischen Vertreter angemeldet sein. Ausländische Aussteller, die nicht unter die EWR-Regeln fallen und die Waren direkt an Verbraucher verkaufen, müssen eine gültige Arbeitserlaubnis haben.
- Ausstellerinformationen und ein Online-Shop zur Bestellung von Standequipment finden Sie unter www.compassfairs.dk. Hier finden Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung.
- Der Aussteller ist verantwortlich für Schäden, die an Gebäuden, Einrichtungen, Anlagen und Personen verursacht werden. Die Anweisungen und Instruktionen der Behörden und des Veranstalters sind genau zu befolgen.
- Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, einschließlich Unterbrechungen der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Unterbrechungen der Telefon- und Kommunikationsleitungen sowie Situationen, die als höhere Gewalt bezeichnet werden können, geben dem Aussteller kein Recht auf Schadensersatz oder Rückerstattung der Standmiete.
- Der Veranstalter sorgt für Wachdienste in den Zeiträumen, in denen die Messe aufgebaut wird, während die Messe stattfindet und während der Messe abgebaut wird, übernimmt jedoch keine Verantwortung für ausgestellte Waren, Ausrüstung oder Eigentum Dritter. Der Aussteller muss jederzeit für den Versicherungsschutz durch alle notwendigen Versicherungen sorgen. Dies gilt auch, wenn ein Vertreter von Compass Fairs AS das Produkt/die Ware bearbeitet.
- a) Der Aussteller ist selbst für den Transport, den Aufbau, den Abbau, die Lagerung, das Verpacken und den Abtransport seiner eigenen Ausstellung verantwortlich. Alle Waren müssen mit dem Namen, der Standnummer und der Adresse des Ausstellers gekennzeichnet sein.
b) Der Aussteller verpflichtet sich, sich über die für die Messe geltenden Auf- und Abbauzeiten zu informieren. Sofern der Stand nicht abgebaut und der Standplatz vor Ende der Abbauzeit geräumt ist, kann der Veranstalter dies auf Kosten und Risiko des Ausstellers veranlassen.
- Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Innenmessgänge. Die Reinigung des eigenen Standes muss separat bestellt werden und erfolgt auf Kosten des Ausstellers.
- Sofern das Gewicht von Waren und Ausrüstung 400 kg/m2 überschreitet, muss dies im Voraus angegeben werden. Der Aussteller trägt alle Kosten für die erforderlichen Verstärkungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, besonders schwere Ausstellungsgegenstände abzulehnen.
- Der Abbau ist während der Öffnungszeiten der Messe nicht gestattet. Verstöße führen zu einer Gebühr von 3.000,- DKK.
- Alle Fotos/Videos, die der Veranstalter während der Messezeit macht, können ohne Zustimmung in der eigenen Werbung des Veranstalters verwendet werden.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Messe abzusagen, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Als triftiger Grund gilt z.B., dass sich nur eine unverhältnismäßig geringe Anzahl von Ausstellern anmeldet oder dass der Veranstalter Grund zu der Annahme hat, dass die Besucherzahl unverhältnismäßig niedrig sein wird. Vor der Absage sollten die angemeldeten Aussteller möglichst die Möglichkeit haben, sich zu äußern. Im Falle einer Absage werden die Anmeldegebühr und die Standmiete zurückerstattet. Eventuelle weitere Kosten und eigene Arbeiten, die den Ausstellern im Zusammenhang mit der Messe entstehen, werden nicht erstattet.
- Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass der Aussteller die norwegischen Gesetze einhält und die erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Messe von den zuständigen Behörden einholt.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für eventuelle Fehler in Drucksachen oder elektronischen Informationsmaterialien zur Messe aus.
Vermietung von Equipment
1. Dauer des Mietvertrags
Der Vermieter liefert die bestellten Produkte an den Mietort des Mieters nach
einer gesonderten Vereinbarung. Die Produkte sind dann bis einschließlich
zum letzten Tag der Veranstaltung in der Verantwortung des Mieters. Der Mieter darf die Produkte nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte vermieten. Der Mieter gibt die Produkte an den Vermieter zurück, indem er sie an dem Ort stehen lässt, an dem sie geliefert wurden. Sofern ein triftiger Grund vorliegt, kann der Vermieter die Rückgabe der gemieteten Produkte zu einem früheren Zeitpunkt als oben genannt verlangen. Die gemieteten Produkte sind in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn des Mietverhältnisses befanden.
2. Abrechnung der im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis anfallenden Kosten
Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter ihn für die
Dienstleistungen, die der Mieter unterschrieben hat, sowie für die Bedingungen,
die sich aus diesem Vertrag ergeben, entweder per Kreditkarte oder regulärer
Rechnung zur Zahlung auffordern kann. Der Vermieter kann eine andere, relevante Sicherheitsleistung verlangen. Im Falle eines Missbrauchs der gemieteten Produkte kann der Vermieter nachträglich Gebühren und Honorare, die im Zusammenhang mit der Eintreibung entstanden sind, sowie Verzugszinsen vom Bankkonto des Mieters abziehen.
3. Kosten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgebühr und weitere
Forderungen, die im Mietvertrag aufgeführt sind, sowie die Kosten des Vermieters für die Eintreibung der Verpflichtungen des Mieters, einschließlich der Gebühren, die das Gesetz jederzeit für die Eintreibung solcher Beträge zulässt, zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen gemäß dem Gesetz über Verzugszinsen im Zeitraum zwischen Fälligkeit und Zahlungseingang an.
4. Pflichten des Vermieters/Reklamation
Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietprodukte zum
vereinbarten Zeitpunkt und Ort dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter
garantiert nicht die Lieferung von Produkten, die nach Ablauf der
Bestellfrist für die betreffende Veranstaltung bestellt werden.
Die Mietprodukte müssen sich in gutem Zustand befinden. Der Mieter ist verpflichtet, die Produkte, soweit möglich, unmittelbar nach deren Bereitstellung zu überprüfen. Der Mieter verliert sein Recht, sich auf eine Vertragsverletzung, sei es aufgrund von Mängeln oder Verzögerungen, zu berufen, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Mieter die Vertragsverletzung entdeckt oder hätte entdecken müssen, dem Vermieter mitteilt, um welche Art von Vertragsverletzung es sich handelt. Sofern der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter auf eigene Kosten den Mangel behebt, sofern dies möglich ist, ohne dem Vermieter unangemessene Kosten oder Unannehmlichkeiten zu verursachen. Auch wenn der Mieter dies nicht verlangt, kann der Vermieter auf eigene Kosten Mängel beheben oder eine neue Lieferung vornehmen, wenn dies ohne wesentliche Unannehmlichkeiten für den Mieter möglich ist. Sofern eine Mangelbeseitigung oder Neulieferung nicht möglich ist oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung des Mangels durch den Mieter erfolgen kann, kann der Mieter eine angemessene Preisminderung verlangen. Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung kann der Mieter den Mietvertrag kündigen. Der Mieter kann den Mietvertrag nicht kündigen, es sei denn, er teilt dem Vermieter die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist mit, nachdem er von der Vertragsverletzung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietprodukte sorgfältig zu behandeln und zu verwenden und nicht
- Gegenstände an Wänden, Profilen oder anderen Mietprodukten zu schrauben oder zu kleben,
- Lebensmittel und Getränke auf Teppiche zu verschütten,
- Zusammengeschraubte Teile der Ausrüstung zu trennen,
- auf andere Weise zu schädigen, sodass der Wert der Ausrüstung gemindert wird oder
dem Vermieter Kosten für die Reinigung oder Reparatur der
Ausrüstung entstehen.
Sofern der Mieter die Mietprodukte fahrlässig behandelt, muss er den gesamten Verlust des Vermieters in Höhe des Einkaufspreises des Produkts decken.
6. Umfang der Haftung des Mieters für Schäden im Mietzeitraum
Der Mieter ist finanziell verantwortlich für alle Kosten, die dem
Vermieter im Zusammenhang mit der Reinigung, Reparaturen und Transport aufgrund von Schäden und/oder Vandalismus an den Mietprodukten im Mietzeitraum entstehen.
7. Unvorhergesehene Ereignisse
Umstände oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen, wie
Unterbrechungen der Strom-, Wasser- oder Wärmeversorgung sowie Unterbrechungen der
Telefon- und Kommunikationsleitungen und Situationen, die als
höhere Gewalt bezeichnet werden können, geben dem Mieter kein Recht auf
Schadensersatz oder Rückerstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.
8. Bestellfrist
Bestellungen, die nach Ablauf der regulären
Bestellfrist eingehen, führen zu zusätzlichem Aufwand, erneuter Planung und
Änderungen im Zusammenhang mit Transport/Logistik. Nach Ablauf der regulären
Bestellfrist gelten eigene Preise für Lieferungen, die separat behandelt werden müssen.
9. Stornierungsfrist
Innerhalb der Bestellfrist (siehe Punkt 8) hat der Mieter eine
Stornierungsfrist von 5 Arbeitstagen, nachdem die Lieferung erfolgt ist.
Ausrüstung, die nach Ablauf der Bestellfrist bestellt wird, wird in Rechnung gestellt,
auch wenn der Mieter sie nicht verwendet.
Marketing
- Die Bestellung der Anzeige wird erst registriert, wenn der Veranstalter –
im Folgenden als Herausgeber bezeichnet – eine Auftragsbestätigung erhalten und
per E-Mail akzeptiert hat.
- Die Bestellung der Anzeige ist verbindlich, und der Aussteller haftet für den Wert der Anzeige.
- Der Herausgeber ist berechtigt, die Bestellung der Anzeige abzulehnen, ohne
dadurch einen Schadensersatzanspruch zu übernehmen, wenn der Inhalt der Anzeige gegen
norwegisches Recht und unsere ethischen Richtlinien verstößt. Der Herausgeber entscheidet, wo
die Anzeige platziert wird, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes angegeben, berücksichtigt jedoch die Wünsche des Anzeigenden.
- Das Anzeigematerial muss dem Herausgeber gemäß den in der
Auftragsbestätigung angegebenen Spezifikationen und innerhalb der Frist,
die für die Lieferung von Materialien angegeben ist, übergeben werden. Sofern der Herausgeber die
Anzeige erstellen/producieren muss, wird ein Produktionszuschlag für grafische
Arbeiten berechnet. Alle Materialien, die vom Herausgeber produziert werden müssen, werden
dem Anzeigenden zur Genehmigung zugesandt, bevor sie gedruckt werden. Es liegt in der Verantwortung des Anzeigenden, den zugesandten Korrekturabzug vor der angegebenen Frist zu genehmigen. Der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung für erhaltenes, fertiges
Material oder Anzeigematerial, das nach Ablauf der Frist eintrifft.
-
- Die Kosten für die Anzeige einschließlich eventueller
Produktionskosten werden ca. eine Woche nach dem Veröffentlichungsdatum in Rechnung gestellt, und
der gesamte Betrag ist 10 Tage später fällig.
- Anzeigen, die gleichzeitig mit der Anmeldung zur Messe bestellt werden,
werden ca. 8 Wochen vor Beginn der Messe zusammen mit den Kosten des Messeveranstalters in Rechnung gestellt und sind 10 Tage später fällig.
- Sofern die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, werden die ausstehenden Beträge zur Eintreibung weitergeleitet.
- Der Herausgeber hat das Recht, den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Messezeitung zu ändern, ohne dass dies zur Stornierung einer bestellten Anzeige berechtigt. Der Anzeigene muss spätestens einen Kalendermonat vor dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt über den geänderten Zeitpunkt informiert werden.
- Der Anzeigene muss umsatzsteuerlich registriert sein. Ausländische Anzeigene, die
Produkte/Dienstleistungen direkt an den Verbraucher verkaufen, müssen daher
bei der Steuerbehörde über einen steuerpflichtigen norwegischen Vertreter registriert sein.
Ausländische Anzeigene, die nicht unter die EWR-Regeln fallen und deren
Anzeigen direkt an die Verbraucher gerichtet sind, müssen eine
Arbeitserlaubnis gemäß den geltenden Vorschriften haben.
- Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Herausgebers liegen, d.h. Situationen,
die als höhere Gewalt bezeichnet werden können, geben dem Anzeigenden kein Recht auf
Schadensersatz oder Rückerstattung der Anzeigekosten.
- Im Falle von Fehlern in der Anzeige, die auf den Herausgeber zurückzuführen sind, hat der Anzeigene
das Recht, über die Kosten der Anzeige hinaus Schadensersatz zu verlangen.
- Der Herausgeber hat das Recht, die Veröffentlichung der Messezeitung nicht abzusagen,
sofern ein triftiger Grund vorliegt. Vor einer Absage muss der Anzeigene spätestens 14 Tage vor Beginn der Messe über die Absage informiert werden,
damit der Anzeigene andere Marketingaktivitäten durchführen kann. Im Falle einer Absage werden eventuell gezahlte Anzeigekosten zurückerstattet.
Eventuelle Kosten, die dem Anzeigenden im Zusammenhang mit der Werbung entstanden sind, werden nicht zurückerstattet.
- Der Herausgeber schließt jegliche Haftung für eventuelle Fehler in gedruckten oder elektronischen Informationsmaterialien zur Messe aus.